durch Angebot und Annahme


Angebot (Antrag)


(darauf bezogene) Annahme


Annahmefähigkeit des Angebots


Übereinstimmung


durch Willenserklärung


gem. § 151 BGB


durch Schweigen


Ein Fall des § 151 liegt vor


Annahmehandlung i.S.d. § 151


nach Verkehrssitte nicht zu erwarten


Antragender hat verzichtet